Adressänderung

Sehr geehrte Kundin
Sehr geehrter Kunde

 

Planen Sie einen Umzug? Beachten Sie, dass Sie uns den Wohnungswechsel spätestens fünf (5) Tage vor dem Umzug melden müssen. Ansonsten haften Sie weiterhin für die Bezahlung der Erdgas-, Wasser- und Strombezüge des Objektes, bis die Schluss-Ablesung der Zählerstände erfolgt ist.

 

Verwenden Sie die vorbereiteten Meldeformulare.

Wohnungswechsel / Zuzug / Wegzug
Frau Mohini Wolfensberger / Daniela Facchin
Tel. 052 724 53 53
werkbetriebe@stadtfrauenfeld.ch